Bettina Stark-Watzinger

Anerkennungsbericht: Höchststand bei Anträgen, Verfahrensdauer reduziert

Bettina Stark-Watzinger
Bettina Stark-Watzinger

Die Berufsanerkennung ist so stark nachgefragt wie noch nie. Das ergibt der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegte Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023.

„Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen“, erklärt Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, „unser Ziel muss sein, dass ausländische Fachkräfte noch einfacher und schneller bei uns arbeiten können.“ Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deshalb weiter vereinfacht werden. Auch will das BMBF gemeinsam mit den Ländern den Vollzug der Anerkennungsverfahren verbessern.

Verdopplung der Anzahl der Anträge

Der Anerkennungsbericht 2023 informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren in Deutschland. Mit 49.500 neuen Anträgen wurde im Jahr 2022 ein jährlicher Höchststand erreicht. Die Gesamtzahl der Anträge hat sich seit dem letzten Anerkennungsbericht 2019 nahezu verdoppelt. Gleichzeitig konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden.

Immer häufiger wird der Antrag auch aus dem Ausland gestellt. Die Zahl liegt inzwischen bei 48 Prozent. Vor allem die Anzahl der Anträge mit Ausbildungsstaaten außerhalb der EU ist deutlich gestiegen. Dabei ist es gelungen, die Dauer der Verfahren trotz der steigenden Antragszahlen zu reduzieren. Im Schnitt dauert das Verfahren zum individuellen Kompetenzabgleich rund 85 Tage.

Seit dem 1. April 2012 besteht ein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse. Durch einen Abgleich der mitgebrachten Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf wird der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurde seit 2012 fast 365.000-mal beantragt.

Wann braucht es ein Anerkennungsverfahren?

  • Im Jahr 2022 betrafen die Anerkennungsverfahren im Schwerpunkt reglementierte Berufe, beispielsweise im Gesundheitsbereich. In diesen Berufen dürfen Personen in Deutschland nur arbeiten, wenn sie eine bestimmte Qualifikation besitzen.
  • Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Um beispielsweise als Betriebswirtin oder Betriebswirt arbeiten zu können, ist keine Anerkennung der Berufsqualifikation nötig. Trotzdem ist sie meistens für Angehörige von Drittstaaten Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
  • Den engen Zusammenhang von Anerkennung und Zuwanderung will die Bundesregierung mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts abbauen.
Im Jahr 2022 wurde über 54.261 Anträge auf Anerkennung entschieden, zum Teil über Neu- und Folgeanträge aus dem vorhergehenden Jahr. 2022 wurden insgesamt 49.500 neue Anträge auf Anerkennung eingereicht
Im Jahr 2022 wurde über 54.261 Anträge auf Anerkennung entschieden, zum Teil über Neu- und Folgeanträge aus dem vorhergehenden Jahr. 2022 wurden insgesamt 49.500 neue Anträge auf Anerkennung eingereicht. Grafik: BMBF/neues handeln